Nachdem Single-Frauen zur Erfüllung ihres Kinderwunsches früher oft den ungewissen Weg ins Ausland wählen mussten, hat der Gesetzgeber nun die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Spendersamen im Rahmen von Samenübertragungen (Inseminationen) oder künstlichen Befruchtungen (IVF oder ICSI) in Deutschland geschaffen. Demnach sind nicht-anonyme Samenspenden möglich. Es müssen alle personenbezogenen Angaben der Spender im Samenspender-Register gespeichert werden. Somit können auch Kinder, die mit Hilfe einer Samenspende zur Welt gekommen sind, Informationen über ihren biologischen Vater erhalten.
Grundsätzlich ist für eine Behandlung bei uns eine Bestellung bei folgenden Samenbanken möglich:
- Cryos Dänemark: dk-de.cryosinternational.com
- Cryobank München: www.cryobank-muenchen.de
- Berliner Samenbank: www.berliner-samenbank.de
- European Sperm Bank: www.europeanspermbank.com
Gerne informieren wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, unserem Leistungsangebot und geben darüber hinaus einen Überblick über die rechtliche Situation.